Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung ist ein Behandlungsvertrag auszufüllen, der ausschließlich zwischen Patient*innen und mir abgeschlossen wird.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie die Rechnung, die Sie an Ihre private Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung weiterleiten können.
Die Erstattungsrichtlinien der privaten Krankenkassen für Physiotherapiebehandlungen können je nach Versicherungsvertrag und Anbieter variieren. Einige Versicherungsverträge können eine Selbstbeteiligung oder einen Eigenanteil für Physiotherapiebehandlungen festlegen, den der Versicherte zu tragen hat, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Vor Beginn der physiotherapeutischen Behandlungen ist es wichtig, die Kosten und die Erstattungsrichtlinien mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären. Dies ermöglicht, Unklarheiten bezüglich der Deckung von Behandlungskosten zu klären und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.