Gesetzlich Versicherte

Bei Vorlage einer Heilmittelverordnung für Physiotherapie mit Hausbesuch ist nur noch die Zuzahlung, die sich aus 10,00 € + 10% des Rezeptwertes zusammensetzt, zu entrichten. Sollten Sie im Besitz eines gültigen Befreiungsausweises sein, entfallen die persönlichen Zuzahlungen für physiotherapeutische Behandlungen.

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