Meine Zulassung als Sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie ermöglicht es mir, Sie auch ohne ärztliche Verordnung und ohne vorherigen Arztbesuch zu behandeln.
Durch diese Zusatzqualifikation habe ich die Befugnis, eigenständig physiotherapeutische Maßnahmen durchzuführen, Diagnosen im physiotherapeutischen Kontext zu stellen und Behandlungspläne zu entwickeln. Sollte die Befundlage jedoch unklar sein, empfehle ich Ihnen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben.
Die Kosten für die Behandlung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Haben Sie aber eine Zusatzversicherung, die Heilpraktiker-Leistungen abdeckt, können die Kosten in diesem Rahmen übernommen werden.
Für privat Versicherte gilt ebenso, dass die Kosten im Rahmen Ihrer Versicherung übernommen werden, wenn diese Heilpraktiker-Leistungen abdeckt.